Das EU-Anti-Geldwäsche-Paket (Modul II)

Was folgt aus den umfassendsten Gesetzesänderungen seit 1991? 

Das EU-Anti-Geldwäsche-Regulierungspaket (zwei Verordnungen und eine Richtlinie, insgesamt knapp 300 Seiten Gesetzestext) ist am 19. Juni 2024 verkündet worden. Die in vielerlei Hinsicht weitreichenden Bestimmungen werden überwiegend im Juli 2027 Geltung erlangen. Auch wenn dies auf den ersten Blick nicht nach Eilbedürftigkeit klingt, ist doch bei der Vorbereitung auf die neue Regulierungswelt keine Zeit zu verlieren. Denn es ändern sich nicht nur Vorschriften, sondern auch Strukturen.

Bankenverband und Bankenakademie haben sich daher dafür entschieden, die Implementierungsmaßnahmen in den Mitgliedsbanken frühzeitig mit einem gestaffelten Informationsangebot zu unterstützen. In einer aus fünf Modulen bestehenden Webinarreihe gehen unsere Experten auf die Neuheiten des AML-Pakets ein, stellen sich Ihren Fragen und geben Hinweise, mit welchen möglichen technischen und betrieblichen Änderungen sich Banken bereits jetzt befassen sollten.

Inhalte von Modul II:

Systematik und Inhalt der Kundensorgfaltspflichten unter der neuen EU-AML-Verordnung - Überblick über wesentliche Änderungen

  • Allgemeine Sorgfaltspflichten
  • Verstärkte- & Vereinfachte Sorgfaltspflichten
  • Einschaltung zuverlässiger Dritter

Es referieren Ilka Brian, Rechtsanwältin und Compliance Counsel und Dr. Elmira Mamedowa-Ahmad, Associate, Bundesverband deutscher Banken e. V.   

Informationen zu den weiteren vier Modulen finden Sie im Flyer und auf der jeweiligen Internetseite.

Die Reihe richtet sich an Mitarbeitende, die in den Bereichen Finanzen, Compliance, AML/CFT, Sanktionen, Financial Crime, Revision und Recht tätig sind.

Die Webinare sind sowohl einzeln als auch als vergünstigte Reihe buchbar.

Preise bei Buchung der fünf Module:

Teilnahmebeitrag BdB-Mitglieder: € 890,00 zzgl. MwSt.
Teilnahmebeitrag andere Kreditinstitute: € 1.050,00 zzgl. MwSt.

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