Vorstand aktuell 2024
Die Notwendigkeit zur kontinuierlichen Weiterbildung wird regulatorisch vorausgesetzt (§ 25c Abs. 4 KWG sowie Merkblatt BaFin Geschäftsleiter, Rn. 105). Die erfolgten (ARUG II) und bevorstehenden (ARUG III) gesetzlichen Änderungen in Aufarbeitung des Wirecard-Skandals zeigen, dass die Anforderungen auch in Zukunft weiter zunehmen werden.
Der Online-Intensiv-Workshop "Vorstand aktuell 2024" knüpft hier an.
Es handelt sich um eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 25c Abs. 4 KWG.
Behandelt wird u. a.
- Gesetzesänderung zur Vergütung von freigestellten und nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern: zivil- und strafrechtliche Haftungsvermeidung durch Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Neue Entgelttransparenzrichtlinie: Was nach der Umsetzung in nationales Recht neu sein wird
- EU-Verordnung zu künstlicher Intelligenz: Personalsysteme in höchster erlaubter Risikogruppe: Begriff der KI und Konsequenzen
- Aktuelles zu DORA und MiCAR: zum 17. Januar 2025 wird Anwendbarkeit DORA erwartet (technische Standards finalisiert)
- Aktuelles zu ESG-Berichterstattung und Lieferketten für Banken
- Aktuelle Rechtsprechung
Die Veranstaltung ermöglicht direkte Impulse und einen Austausch unter den Teilnehmenden.
Der Online-Intensiv-Workshop wird geleitet von Dr. Jens Thau, M.C.J. (New York University), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Attorney at Law, New York. Er ist stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) e. V.
Fragen, Praxisfälle und Anregungen: Um den Workshop möglichst praxis- und ergebnisorientiert gestalten zu können, bitten wir Sie, uns hier Ihre Fragen, Praxisfälle und Anregungen zur Diskussion im Feld "Bemerkungen" anzugeben.