Anforderungen an die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die ab dann für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Ziel ist, die Teilhabe aller am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Wie sind die Banken betroffen? Was wird benötigt, um Barrierefreiheit zu erreichen? Wie kann die Umsetzung erfolgen? Wie unterstützt der Bankenverband?

Es referieren die Experten des Bankenverbandes. Die genauen Webinarinhalte werden aktuell und zeitnah geplant und stehen ca. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung.

Die Veranstaltung richtet sich an die Mitarbeiter in den Geschäftsbereichen Recht, Verbraucherschutz und anderen Bereichen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in den Banken umsetzen müssen.

Diese Webseite nutzt Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.