Anforderungen an die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) weit überwiegend in Kraft. Es setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882 um und wird durch die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) konkretisiert. Die neuen Regelungen dienen der Stärkung des Zugangs von Verbrauchern mit Beeinträchtigungen zu Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt und damit der Teilhabe am Wirtschaftsleben. Ihre Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die ab diesem Zeitpunkt für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden.

Die Anforderungen betreffen im Banksektor bestimmte Arten der Erbringung von Bankdienstleistungen an Verbraucher (wie z. B. das Online-Banking). Zum anderen werden für bestimmte Bankdienstleistungen zusätzliche Informationspflichten eingeführt. Beides führt zu einem nicht unerheblichen Umsetzungsbedarf in den Instituten. Daher ist eine frühzeitige Befassung mit den neuen Bestimmungen geboten.

Um die Umsetzungsmaßnahmen zu unterstützen, hat der Bankenverband bestimmte Umsetzungshilfen veröffentlicht, namentlich

  • einen Q&A-Katalog mit Antworten auf wesentliche praktische Fragen zum Anwendungsbereich und zu Anforderungen aus dem BFSG und der BFSGV sowie Auslegungen zu den Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen, in wesentlichen Punkten mit den anderen Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmt (siehe BdB Info Nr. I-24_00045 vom 14. März 2024)
  • eine Q&A-Tabelle I zu „Fragen und Antworten im Hinblick auf Rechtsfragen zu den nach dem BFSG für Dienstleistungen der Mitgliedsinstitute erforderlichen Informationen“ (siehe BdB Info Nr. I-24_00205 vom 5. November 2024);
  • eine Q&A-Tabelle II zu „Fragen und Antworten im Hinblick auf weitere rechtliche Fragen zum BFSG“ und Musterinformationen für das Kreditgeschäft und für Zahlungskonto und Zahlungsverkehr (siehe BdB Info Nr. I-24_00239 vom 13. Dezember 2024) sowie
  • Musterinformationen für das Kreditgeschäft sowie für Kontoführung und Zahlungsverkehr (siehe ebenfalls BdB Info Nr. I-24_00239).

Die Veranstaltung dient dazu, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzustellen, Fragen zum Gesetzeswortlaut und zu den Umsetzungshilfen zu erörtern und etwaige weitere Umsetzungsfragen zu diskutieren.

Die Agenda umfasst u.a.:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Hintergrund / Normen / Akteure / Aufsicht
  • Anforderungen an Produkte
  • Anforderungen an Websites
  • Anforderungen an die Informationspflichten
  • Vorstellung der BFSG-Musterinformationen des Bankenverbands im Zahlungsverkehr, im Kreditgeschäft und im Wertpapiergeschäft.

Die Inhalte werden von einem Referententeam des Bankenverbandes vorgestellt. Moderiert wird die Veranstaltung von Thorsten Höche, Chefjustiziar und Managing Director, BdB.

Die Präsenzveranstaltung richtet sich an Projektverantwortliche für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sowie u.a. an die Mitarbeitenden in den Geschäftsbereichen Recht, Verbraucherschutz, Zahlungsverkehr, SB-Banking, Electronic Banking und Wertpapiergeschäft.

Für Ihre Teilnahme erhalten Sie ein detailliertes Teilnahmezertifikat.

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