Entgelttransparenzgesetz und Pay Gap

Die Verschärfung durch die Entgelttransparenzrichtlinie, die derzeit vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt wird, hat die bisherigen Pflichten des Entgelttransparenzgesetz erweitert, zusätzliche Berichtspflichten normiert und insgesamt die Regelungsmaterie „scharf gestellt“.

Damit kommen auf die Personalabteilungen vielfältige Prüfpflichten mit Bezug auf betriebliche Entgeltsysteme zu, um deren Diskriminierungsfreiheit auch dokumentieren zu können. Eine besondere Herausforderung besteht – wie schon bisher – darin, das tarifliche Systeme nur dann eine Erleichterung im Hinblick auf Entgelttransparenz bringen, wenn sie so angewendet werden, wie das im Tarifvertrag geregelt ist. Dies ist jedoch praktisch nicht immer der Fall, etwa wenn sich die tatsächliche Vergütung nach oben von der Tarifvergütung unterscheidet.

Hier will das Webinar eine Hilfestellung geben und eine Plattform für den Austausch von Best-Practises bereitstellen.

Vorbehaltlich näher bekannter Präzisierungen des deutschen Gesetzgebers, die wir berücksichtigen werden, wenn sie bis dahin konkretisiert sind, stehen folgende Themen im Mittelpunkt:

Anforderungen an Entgeltsysteme (Art. 4 RL (EU) 2023/970, z.B.: Verwendung objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen), Auskunftsrechte der Beschäftigten (Art. 7, inkl. Bereitstellung individueller Entgelthöhe und durchschnittlicher Entgelthöhen nach Geschlecht und Vergleichsgruppen innerhalb kurzer Frist, Information der Beschäftigten über ihr Auskunftsrecht, Verbot von Vertragsklauseln, die Entgelttransparenz verhindern), Handlungspflichten der Arbeitgeber (vor der Beschäftigung, Art. 5, z.B.: proaktive Angabe des Einstiegsentgelts oder einer Entgeltspanne in Stellenausschreibungen oder vor Vertragsverhandlungen, Sicherstellung geschlechtsneutraler Stellenausschreibungen und diskriminierungsfreier Einstellungsverfahren, während des Beschäftigungsverhältnisses, Art. 6, z.B.: leicht zugängliche Offenlegung der objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien für Entgeltfestsetzung und -entwicklung, für Beschäftigte, Pflicht zur proaktiven Information, nicht nur auf Anfrage) sowie Berichtspflichten (Art. 9).

Außerdem werden wir auf Vorfragen und Konsequenzen der vorgesehenen Gemeinsamen Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung (Art. 10) eingehen, die verpflichtend ist, sofern ein Entgeltunterschied ≥ 5 % festgestellt wird, der nicht gerechtfertigt werden kann und nicht binnen sechs Monaten korrigiert wird. 

Schließlich werden auch die Handlungspflichten der Betriebsräte (und Personalräte, wo einschlägig) beleuchtet (z.B.: Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Auskunftsrechten gemäß Art. 7 Abs. 2, Mitwirkung bei der Bestätigung der Richtigkeit von Entgeltberichten nach Art. 9 Abs. 6, Beteiligung an der gemeinsamen Entgeltbewertung im Sinne des Art. 10 Abs. 1 einschließlich Analyse, Feststellung von Ursachen, Vereinbarung von Maßnahmen. 

Das Format dient dem aktiven Austausch der Teilnehmenden, es steht bei jedem Themenkomplex ausreichend Zeit zur Verfügung, Fragen und Problemstellungen zu diskutieren.

Das Webinar richtet sich an alle Praktizierenden der betrieblichen Personalarbeit.

Es referieren für Sie Dr. Jens T. Thau, Stv. Hauptgeschäftsführer und Chefjustiziar beim AGV Banken sowie Ulf Grimmke, Geschäftsführer und Leiter Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik beim AGV Banken.

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