Geldwäschebeauftragte:r in Kreditinstituten

Lernen Sie, wie Sie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erkennen und wirksam bekämpfen - mit Zertifikat.

Die internen Sicherungsmaßnahmen der Geldwäscheprävention sehen nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG die Bestellung eines oder einer Geldwäschebeauftragten vor. Dazu sind nach GwG auch Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen und Kapitalversicherungsgesellschaften verpflichtet. Sie müssen eine:n Geldwäschebeauftragte:n auf Führungsebene und eine Stellvertretung bestellen.

Unser Zertifikatslehrgang zur oder zum Geldwäschebeauftragten vermittelt fundiertes Wissen zu den gesetzlichen Anforderungen und praktischen Aufgaben. Die Teilnehmer:innen lernen nicht nur die aktuellen regulatorischen Vorgaben kennen, sondern zudem die wichtigsten Aspekte zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Themen wie Risikoanalyse, interne Kontrollmechanismen, Verdachtsmeldungen und die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden werden von den erfahrenen Referent:innen ausführlich behandelt. Durch praxisnahe Fallstudien werden die Teilnehmer:innen sowohl rechtlich als auch operativ auf die Aufgabe als Geldwäschebeauftragte:r vorbereitet.

Als Absolvent:in des Lehrgangs sowie der webbasierten Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das auch als Kompetenznachweis für die BaFin herangezogen werden kann.

Neben den wertvollen Inhalten bietet der Lehrgang die perfekte Plattform zum Netzwerken. Nach dem Lehrgang sind Sie in der Lage, Geldwäschepräventionssysteme in Ihrer Organisation erfolgreich zu implementieren und zu überwachen.


Inhalte

  • Was bedeutet „Bekämpfung von Geldwäsche“?
  • Was sind Pflichten und interne Sicherungsmaßnahmen?
  • Wie gelingen Risikomanagement und -analyse?
  • Was sind die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen?
  • Was sind zivil- und strafrechtliche Risiken für Geldwäschebeauftragte?
  • Wie sehen Compliance-Kommunikation und -Kultur aus?
  • Was sind die aktuellen Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene?
  • Welche Meldepflichten und Strafverfolgungsbehörden gibt es?
  • Webbasierte Abschlussprüfung am Freitag, 12. September 2025.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Banken, Finanzdienstleistern und anderen Unternehmen, die zur Einhaltung der Geldwäschevorschriften verpflichtet sind, wie z. B.

  • Geldwäschebeauftragte und deren gesetzlich zu bestellende Stellvertretung
  • Compliance-Beauftragte
  • Compliance-Managementbeauftragte
  • Beauftragte für Antikorruptionsmanagementsysteme
  • Compliance-Auditor:innen (intern/extern)
  • Auditor:innen für Antikorruptionsmanagementsysteme (intern/extern)
  • sonstige Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführung, Vorstandsvorsitzende und Aufsichtsratsmitglieder, die sich mit den Themen Geldwäsche, Antikorruption und Compliance auseinandersetzen müssen.

Ihre Referent:innen:

  • Ein Vertreter aus der Kreditwirtschaft
  • Wolfgang Gabriel | DSK Hyp AG 
  • Alexander Freiherr von Hardenberg | Deutsche Bank AG
  • Vertreter der Strafverfolgungsbehörde

Hierbei handelt es sich um eine Veranstaltung des Bank-Verlags. Zur Anmeldung folgen Sie bitte dem Link zur Website des Bank-Verlag

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