Geldwäscheprävention kompakt für Vorstandsmitglieder und Geschäftsleitende
Fakten und Regeln zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ähneln manchmal einem Eisberg. An der Oberfläche hört man von „Geldwäscheparadies Deutschland“, einer „Zeitenwende bei den EU-Regelungen“ und der neuen EU-Behörde „AMLA“ in Frankfurt. Was sich darunter verbirgt, welche Strategien von Regulatoren verfolgt werden, welche Zusammenhänge wichtig sind und welches die für Banken wirklich wichtigen Neuerungen und Themen sind, das bleibt jedoch oft unklar.
Auf der Grundlage des bewährten Konzepts von „Bankrecht kompakt für Geschäftsleitende“ wollen Bankenakademie und Bankenverband einen speziell für Geschäftsleitende konzipierten Ein- und Ausblick in und auf die Neuerungen des EU-Anti-Geldwäscherechts geben. Dazu zählen auch begleitende nationale Regulierungen und die Darstellungen von Entwicklungslinien.
Wesentliche Inhalte der Darstellung und Diskussion werden u. a. sein:
- Entwicklung der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung im Schnelldurchlauf
- Regulierungsstrategien und Empirie
- Wesentliche Neuerungen im EU-Regulierungspaket
- FATF, EBA, AMLA, BaFin, FIU, … - Who is who?
- AML in Deutschland: Was macht eigentlich das GwG?
- Geldwäscheprävention 2027 - Ausblick
Es referieren für Sie Thorsten Höche, Chefjustiziar/Managing Director, Recht/Geldwäscheprävention und Sandro Hartmann, Associate, Recht/Geldwäscheprävention, beide Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB).
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat zur Fortbildungsveranstaltung gem. § 25c Abs. 4 KWG.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.