Geldwäscheprävention kompakt für Vorstandsmitglieder und Geschäftsleitende

Fakten und Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung lassen sich mitunter mit einem Eisberg vergleichen. An der Oberfläche begegnet man Schlagworten wie dem „Geldwäscheparadies Deutschland“, einer „Zeitenwende in den EU-Vorschriften“ oder der neuen EU-Behörde „AMLA“ mit Sitz in Frankfurt. Was jedoch unter der Oberfläche liegt, welche Ansätze die Aufsichtsbehörden verfolgen, welche Zusammenhänge relevant sind und welche Neuerungen für Banken tatsächlich von Bedeutung sind, bleibt häufig im Verborgenen.

Bankenakademie und Bankenverband geben ein speziell für Geschäftsleitende konzipiertes Update zu den Neuerungen des EU-Anti-Geldwäscherechts sowie zu begleitenden nationalen Regulierungen und weiteren Entwicklungen.

Wesentliche Inhalte der Fachtagung werden u. a. sein:

  • Aktuelle Entwicklungen bei der AMLA
  • Neuerungen bei den Kundensorgfaltspflichten
  • „data driven supervision“ – Was bedeutet das für die Institute?
  • Sanktionsstrafrecht – Verschärfungen für Compliance-Mitarbeiter

Geleitet wird die Veranstaltung von:

Thorsten Höche:
Thorsten Höche ist gelernter Bankkaufmann, Rechtsanwalt sowie Managing Director und Chefjustiziar des Bankenverbandes. Er hat verschiedene Funktionen bei juristischen Fachpublikationen und tritt regelmäßig auch selbst als Autor und Referent auf.

Sandro Hartmann:
Herr Hartmann ist Volljurist mit Schwerpunkt im Bankzivilrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Als Referendar war er unter anderem bei der Europäischen Staatsanwaltschaft beschäftigt. Nach einer zweijährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer deutschen Auslandsvertretung ist Herr Hartmann seit 2024 Referent für Geldwäscheprävention beim Bundesverband deutscher Banken e.V.

 Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es weiteren Raum für einen persönlichen Austausch mit den Experten bei einem Mittagessen. Nutzen Sie diese Gelegenheit!

Für Ihre Teilnahme erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat zur Fortbildungsveranstaltung gem. § 25c Abs. 4 KWG.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

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