Geldwäscheprävention kompakt für Vorstandsmitglieder und Geschäftsleitende
Fakten und Regeln zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ähneln manchmal einem Eisberg. An der Oberfläche hört man von „Geldwäscheparadies Deutschland“, einer „Zeitenwende bei den EU-Regelungen“ und der neuen EU-Behörde „AMLA“ in Frankfurt.
Auf der Grundlage des bewährten Konzepts von „Bankrecht kompakt für Geschäftsleitende“ wollen Bankenakademie und Bankenverband einen speziell für Geschäftsleitende konzipierten Ein- und Ausblick in und auf die Neuerungen des EU-Anti-Geldwäscherechts geben. Dazu zählen auch begleitende nationale Regulierungen und die Darstellungen von Entwicklungslinien.
Geleitet wird die Veranstaltung von:
Thorsten Höche:
Thorsten Höche ist gelernter Bankkaufmann, Rechtsanwalt sowie Managing Director und Chefjustiziar des Bankenverbandes. Er hat verschiedene Funktionen bei juristischen Fachpublikationen und tritt regelmäßig auch selbst als Autor und Referent auf.
Sandro Hartmann:
Herr Hartmann ist Volljurist mit Schwerpunkt im Bankzivilrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Als Referendar war er unter anderem bei der Europäischen Staatsanwaltschaft beschäftigt. Nach einer zweijährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer deutschen Auslandsvertretung ist Herr Hartmann seit 2024 Referent für Geldwäscheprävention beim Bundesverband deutscher Banken e.V.
Die genauen Veranstaltungsinhalte werden aktuell und zeitnah geplant und stehen ca. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es weiteren Raum für einen persönlichen Austausch mit den Experten bei einem Mittagessen. Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat zur Fortbildungsveranstaltung gem. § 25c Abs. 4 KWG.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.