Vorstand aktuell 2025

Die Notwendigkeit zur kontinuierlichen Weiterbildung wird regulatorisch vorausgesetzt (§ 25c Abs. 4 KWG sowie Merkblatt BaFin Geschäftsleiter, Rn. 105). Die erfolgten (ARUG II) und bevorstehenden (ARUG III) gesetzlichen Änderungen in Aufarbeitung des Wirecard-Skandals zeigen, dass die Anforderungen auch in Zukunft weiter zunehmen werden.

Der Online-Intensiv-Workshop "Vorstand aktuell 2025" knüpft hier an.  Die genauen Veranstaltungsinhalte werden aktuell und zeitnah geplant und stehen ca. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Teilnehmende erhalten direkte Impulse und haben die Möglichkeit zum Austausch unter den Teilnehmenden.

Es handelt sich um eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 25c Abs. 4 KWG.

Der Online-Intensiv-Workshop wird geleitet von Dr. Jens Thau, M.C.J. (New York University), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Attorney at Law, New York. Er ist stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) e. V.

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