Aufbewahrungsplan
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Die rechtlichen Grundlagen für Aufbewahrungsfristen entstammen dem Handels-, Steuer-, Zivil- und dem Aufsichtsrecht (auch im weiteren Sinne, z.B. MaRisk). Im Aufbewahrungsplan sind die sich hieraus ergebenden Aufbewahrungspflichten für Kreditinstitute nach aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, deren Fristen und Formen ausführlich dokumentiert.
Neben den gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen werden insbesondere auch die in der Kreditwirtschaft „banküblichen Usancen“ zur Aufbewahrung (z.T. deutlich längere Fristen) abgebildet. Besonders wertvoll im Aufbewahrungsplan sind die detaillierten Verweise auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen der Aufbewahrungsfristen.
In zunehmendem Maße basieren Aufbewahrungspflichten und –fristen auch auf europäischen Rechtsgrundlagen. Soweit diese für ein Institut mit Sitz in Deutschland relevant sind, sind sie ebenfalls in dieses Dokument eingeflossen.
Zuletzt wurde der Aufbewahrungsplan im Jahr 2018 von der ehemaligen Vereinigung für Bankbetriebsorganisation (vbo), dem Nukleus der Bankenakademie, überarbeitet und aktualisiert.