Vorstand aktuell
Weiterbildung ist für Geschäftsleitende und Vorstände von Banken längst keine Kür mehr, sondern eine regulatorische Pflicht (§ 25c Abs. 4 KWG, BaFin-Merkblatt Rn. 105). Gleichzeitig steigen die fachlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen stetig weiter. Der Online-Intensiv-Workshop „Vorstand aktuell“ bietet Ihnen hierzu ein kompaktes Update – mit Fokus auf die wichtigsten aktuellen Entwicklungen in folgenden Themenbereichen:
- Das aktuelle aufsichtliche Umfeld 2026/2027
(Erwartungen von EZB, BaFin und Bundesbank, SREP-Methodik der EZB inkl. EZB-Aufsichtsprioritäten 2026-2028 und SREP-Schwerpunkte und operatives Bankgeschäft) - Vorstandshaftung, Governance und Risikokultur
(Gesamtverantwortung des Vorstands, Three Lines Model, Fit & Proper-Anforderungen, Managementinformationssysteme, Dokumentations- und Nachweispflichten) - Kapitalsteuerung unter CRR III / CRD VI
(Auswirkungen auf Geschäftsmodell und Pricing sowie aufsichtliche Kapitalanforderungen) - ESG-Risiken: Vom Nachhaltigkeitsthema zum Risikothema
(ESG als Risiko- und nicht nur Reporting-Thema, Aufsichtliche Erwartungen an Vorstand und Aufsichtsrat, speziell: Entgelttransparenz - rechtliche Situation und politisches Umfeld) - DORA und die digitale operationale Resilienz – aktuelle Entwicklungen
(Governance von ICT/Cyber-Risiken, Datenqualität und Risikodatenaggregation (RDARR), Auslagerungen und Cloud-Anbieter, Meldepflichten für Vorfälle) - Aktuelle Rechtsprechung
Teilnehmende erhalten direkte Impulse und haben die Möglichkeit zum Austausch.
Es handelt sich um eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 25c Abs. 4 KWG.
Der Online-Intensiv-Workshop wird geleitet von Dr. Jens Thau, M.C.J. (New York University). Herr Dr. Thau ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zugelassen in Deutschland und New York. Er war stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Chefjustiziar des Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken). Tätigkeitsschwerpunkte seit 1994 im kollektiven Arbeitsrecht (Tarif- und Betriebsverfassungsrecht, Tarifverhandlungen, Einigungsstellen) sowie im Anstellungs- und Haftungsrecht von Vorständen und Aufsichtsräten.