Aussetzung der Bankenabgabe verschafft Kreditvergabe-Spielraum
Aussetzung der Bankenabgabe verschafft Kreditvergabe-Spielraum
Dem europäischen Abwicklungsfonds würde durch eine temporäre Aussetzung der Beitragserhebung kein Schaden entstehen.
Gastbeitrag von Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer Bundesverbandes deutscher Banken, in der Börsen Zeitung vom 31. Juli 2020.
Es gab Zeiten, da klangen 9,2 Mrd. Euro nach einer immensen Summe Geld. Das war damals, als es noch kein neuartiges Coronavirus gab, keine nationalen Hilfspakete, die sich auf Hunderte von Milliarden Euro aufaddieren, keinen europäischen Wiederaufbaufonds, der sich in Richtung Billionen-Grenze bewegt. Die Beträge, die seit einigen Monaten mobilisiert werden – nicht zu vergessen das Aufkaufprogramm der EZB -, zeugen von der unbedingten Entschlossenheit, den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie mit einer gewaltigen Finanzspritze entgegenzuwirken. Dreistellige Milliardenbeträge, so scheint es, sind ein Teil der neuen Normalität, an die wir uns seit Corona gewöhnen müssen.
9,2 Mrd. Euro an den SRB
Können 9,2 Mrd. Euro da groß ins Gewicht fallen? Auf diese Höhe beläuft sich die von der europäischen Bankenabwicklungsbehörde (Single Resolution Board – SRB) festgelegte, gegenüber dem Vorjahr um knapp 18 % angestiegene Bankenabgabe, die die Kreditinstitute der Eurozone in diesem Jahr an den europäischen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) entrichten müssen. Hiervon entfallen nach Angaben der BaFin aus der vergangenen Woche 2,2 Mrd. Euro auf die deutsche Kreditwirtschaft, 1,3 Mrd. Euro wiederum und damit mehr als die Hälfte auf die privaten Banken in Deutschland. Den SRF „befüllen“ die Kreditinstitute seit dem Jahr 2015, bis Ende 2023 soll er ein Zielvolumen in Höhe von 1 % der gedeckten Einlagen in der Eurozone erreichen. Inzwischen rechnet das SRB mit einem Zielbetrag von etwa 70 Mrd. Euro (anfangs waren es 55 Mrd. Euro); derzeit verfügt der Fonds über ein Volumen von rund 42 Mrd. Euro. Der SRF, daran besteht kein Zweifel, ist ein notwendiges Kriseninstrument: Er soll sicherstellen, dass Mittel, die für die wirksame Anwendung der Abwicklungsinstrumente erforderlich sind, nicht aus den nationalen Haushalten finanziert werden müssen.
Man könnte also annehmen, dass die 9,2 Mrd. Euro eine alles in allem sinnvolle und verkraftbare Investition darstellen. Und für sich betrachtet, aus dem Kontext gerissen, sind sie es auch. Aber der Kontext ist heute ein anderer als noch zu Beginn des Jahres. Damals hat die Bankenabgabe in erster Linie die Rentabilität der Institute geschmälert; heute aber engt sie vor allem ihren Kreditvergabespielraum ein. Und plötzlich reden wir von ganz anderen Beträgen, denn ohne Bankenabgabe würde den Banken der Eurozone ein zusätzliches Kreditvolumen in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Anders gesagt: Mit der Aussetzung der Abgabe im Krisenjahr 2020 könnte die überaus wichtige Finanzierung der Realwirtschaft auf ein breiteres Fundament gestellt werden.
Es ist ja nicht so, als ob Regelsetzer und Aufseher nicht erkannt hätten, worauf es jetzt ankommt. Im Gegenteil: Unter hohem Zeitdruck haben sie bislang schnell und pragmatisch gehandelt, um die Kapitalbasis der Banken zu stärken und ihre Kreditvergabekapazitäten zu erhöhen. So hat es beispielsweise Erleichterungen hinsichtlich der Eigenkapitalunterlegung von Krediten oder im Umgang mit ausfallgefährdeten Forderungen gegeben.
Es verwundert daher, dass die Aussetzung der Bankenabgabe bislang nicht auf den Weg gebracht wurde, wäre dies doch ein recht unkomplizierter Weg, die Vergabe von zusätzlichen Krediten an coronageschädigte Unternehmen zu ermöglichen. Dem SRF würde durch die Aussetzung der Beitragserhebung kein „Schaden“ entstehen, da die Banken unverändert verpflichtet blieben, Beiträge bis zur Erreichung des Zielvolumens zu leisten.
Die Beitragserhebung komplett auszusetzen, zumindest eine deutliche Beitragsreduzierung, wäre also die richtige Antwort in Zeiten der Covid-19-Pandemie. Selbst wenn man Bedarf für eine Änderung des Rechtsrahmens sehen sollte: Mifid und CRR „Quick Fix“ haben zuletzt gezeigt, dass dieser schnell angepasst werden kann, wenn man sich einig ist, warum sollte dies bei der Bankenabgabe nicht möglich sein?
Um zwei Jahre verschieben
Im Falle einer Bankenabgabe „Quick Fix“ wären zwei weitere wichtige Aspekte mit zu regeln. Erstens: Um eine stärkere Belastung der Institute in den Folgejahren zu vermeiden, sollte der Endtermin, an dem der SRF seine Zielausstattung erreicht haben muss, um mindestens zwei Jahre verschoben werden. Die Institute würden dadurch nicht einen Euro weniger in den SRF zahlen als regulatorisch vorgesehen. Aber sie würden die Zahlung dann leisten, wenn die schlimmsten Auswirkungen der Covid-19-Pandemie überwunden sind und die Beiträge nicht zulasten der Volkswirtschaft gehen.
Zweitens muss sichergestellt werden, dass nicht jene Institute mit einer künftig höheren Bankenabgabe „bestraft“ werden, die sich an staatlichen Fördermaßnahmen und -programmen beteiligt bzw. diese unterstützt haben. Da sich die Covid-19-Pandemie auch noch im kommenden Jahr auf die Liquidität der Unternehmen auswirken wird, wäre eine höhere Bankenabgabe und dadurch ein niedriges Kreditvolumen im Jahr 2021 ähnlich schädlich wie in der gegenwärtigen Situation. Um das zu verhindern, sollte beispielsweise die Ausreichung eines erhaltenen Förderdarlehens an einen Endkunden „beitragsneutral“ sein.
Die 9,2 Mrd. Euro sind gerade in der augenblicklichen Lage ein ziemlicher Brocken, der den Spielraum der Branche unnötigerweise einengt. Da alle Maßnahmen Priorität haben sollten, die die Kapitalbasis der Kreditinstitute stärken und ihre Kreditvergabefähigkeit steigern, ist mit Blick auf die Bankenabgabe übrigens auch der nationale Gesetzgeber gefragt. Steuersystematisch stellt die Bankenabgabe eine Betriebsausgabe dar, dennoch können die Beiträge steuerlich nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies sollte schleunigst geändert, die Abzugsfähigkeit hergestellt werden. Der Zeitpunkt dafür könnte günstiger nicht sein.