Data Act sorgt für einen fairen Interessenausgleich
Die Europäische Kommission hat ihren Data Act vorgelegt und will damit Sicherheit für den Austausch von Daten garantieren. Tobias Tenner, Leiter Digitalisierung des Bankenverbands, dazu:
„Die EU-Kommission räumt in ihrem Datengesetz-Vorschlag Unternehmern und Verbrauchern zusätzliche Rechte ein, Daten mit Dritten zu teilen. Beide profitieren davon. Es gibt aber eine Schieflage: Banken stellen Dritten seit Jahren Kontodaten über eine Schnittstelle zur Verfügung, die sie aufwändig und kostenintensiv aufgebaut haben und betreiben. Diese Daten sind per Gesetz frei zugänglich, eine Kompensationsmöglichkeit bestand bislang nicht. Eine angemessene Kompensation, wie jetzt im Datengesetz vorgesehen, sorgt für einen fairen Interessenausgleich. Eine Sonderregel für den Finanzsektor darf es nicht geben, was wir brauchen sind gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle.“