Deutsche Kreditwirtschaft: „EBA sendet richtiges Signal für überfällige Kostenentlastungen im Meldewesen“
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 7. Juni 2021 den Ergebnisbericht zu ihrer so genannten Kostenstudie vorgelegt. Dieser Bericht - erstellt auf Grundlage von Artikel 430 (8) der Capital Requirements Regulation CRR - analysiert die wesentlichen Kostentreiber im aufsichtlichen Meldewesen und enthält insgesamt 25 Vorschläge für substanzielle Kostenentlastungen.
„Die 25 konkreten Empfehlungen der EBA zeigen, dass die EBA ihr Mandat ernst genommen und Vorschläge der Kreditwirtschaft zur Kostenreduktion aufgenommen hat“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). „Der Bericht sendet ein richtiges Signal zur längst überfälligen Reduktion administrativer Kosten im Meldewesen.“
Die DK erkennt damit positiv an, dass sich ein Großteil der Empfehlungen an die EBA selbst richtet und mit konkreten Zeitplänen unterlegt ist. „Nun muss die EBA Wort halten und die zahlreichen Vorschläge in die Tat umsetzen“, so Schackmann-Fallis. Spürbare Kostenentlastungen sind aus Sicht der DK dringend nötig, insbesondere für kleine, nicht komplexe Kreditinstitute.
Die Kostenentlastungen sollen zum Beispiel durch Vermeidung von Doppelmeldungen, Abschaffung von einzelnen Meldeinhalten, Umsetzungsfristen von mindestens einem Jahr für neue Anforderungen und die künftige Fokussierung auf ein „Kernmeldewesen“ erreicht werden.
Daneben werden eine breite Einführung von FinTech- und RegTech-Lösungen sowie eine stärkere Digitalisierung als notwendig erachtet. Die EBA weist in diesem Zusammenhang auch auf künftiges Kosteneinsparpotenzial durch die parallel laufenden Arbeiten zur Umstellung des aktuellen Meldewesenrahmenwerks auf ein integriertes Meldewesen hin.