DK-Stellungnahme zu EBA-Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten
Die DK hat eine Stellungnahme zur EBA-Konsultation zu Leitlinien für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit veröffentlicht. Die EBA-Leitlinien sollen den EU-Rechtsrahmen im Bereich Abwicklung ergänzen. Allerdings ergeben sich an einigen Stellen Abgrenzungsfragen zum einen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Abwicklungsbehörden bzw. EBA und zum anderen bezüglich bereits vorhandener Vorgaben wie bspw. den Expectations for Banks (EfB) des Single Resolution Board (SRB). Die DK begrüßt die Möglichkeit, insolvenzgeeignete Institute von der Anwendung der Leitlinien auszunehmen und zeigt daneben Änderungs- bzw. Klarstellungsbedarf auf.