DK-Stellungnahme Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
Zielsetzung des FISG war es, den im Fall Wirecard zutage getretenen Verbesserungsbedarf im Bereich der Finanzaufsicht in Deutschland zu identifizieren und durch entsprechende Reformen das verlorene Vertrauen der Finanzmärkte wiederzugewinnen. Gemessen an diesem Vorhaben sind die im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, FISG) nun vorgesehenen Änderungen im Bereich der Bilanzkontrolle sowie der Haftung der Abschlussprüfer grundsätzlich sachgerecht, notiert die Deutsche Kreditwirtschaft in ihrer Stellungnahme zum FISG.
Die Änderungen im Bereich der Geldwäscheprävention sind nach Ansicht der DK ebenfalls angemessen. Wünschenswert wäre hier jedoch noch eine weitere Kompetenzzuweisung an die BaFin, bei unklaren Zuständigkeiten die Aufsichtskompetenz an sich ziehen zu können. Anpassungsbedarf sieht sie jedoch noch bei den Regelungen zu Auslagerungen, den Vorschlägen zum Anleger- und Verbraucherschutz, sowie bei den Organkrediten und der zum Jahreswechsel eingeführten Mindeststückelung für Kapitalinstrumente. Diese stehen sämtlich in keinem Zusammenhang mit dem Fall Wirecard oder verlorenem Vertrauen der Finanzmärkte und sollten deshalb unter einem anderen Blickwinkel betrachtet werden.