DK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes
Der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) sieht eine Vielzahl von neuen Meldepflichten im Zusammenhang mit Dividendeneinkünften sowie eine deutlich verschärfte Haftung der Kreditinstitute für diese Meldungen vor. Die DK spricht sich gegen die Ausweitung sowohl der Meldepflichten als auch der Haftung aus, auch wenn sie das Ziel einer stärkeren Digitalisierung und der Vermeidung von Steuerumgehungen unterstützt. Nach Auffassung der DK kann von den Kreditinstituten nicht verlangt werden, dass diese Daten nur zum Zweck der Meldung an die Finanzverwaltung von Kunden und anderen Instituten beschaffen und hierfür die verschuldensunabhängige Haftung übernehmen. Diese Auffassung wird durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen gestützt, der den Gesetzentwurf im Auftrag der DK begutachtet hat.