Einlagensicherungsfonds mit neuer Sicherungsgrenze
- Private Kunden bleiben in vollem Umfang geschützt
- Reformen stärken Finanzkraft des Fonds
Zum 1. Januar 2020 setzt der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes seine Reformvorhaben weiter um. Die Sicherungsgrenze wird von derzeit 20% auf 15% des jeweiligen Eigenkapitals der Bank angepasst. Da das Mindesteigenkapital einer Bank in Deutschland bei 5 Millionen Euro liegt, sind bereits in diesem Fall pro Kunde weiterhin 750.000 Euro geschützt. In den meisten Fällen liegt das Eigenkapital aber deutlich höher, so dass auch nach der Anpassung private Kunden in vollem Umfang geschützt bleiben.
„Der Schutz des privaten Kunden steht für den Einlagensicherungsfonds weiter im Vordergrund. Die Reformvorhaben stärken die Finanzkraft des Fonds“, sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. „Mit der geplanten Anpassung tragen wir der in den letzten Jahren deutlich gestiegen Eigenkapitalausstattung deutscher Banken Rechnung.“
Eine weitere Anpassung betrifft ausschließlich Firmen und institutionelle Kunden. Für diese werden ab dem 1. Januar 2020 Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten nicht mehr geschützt. Private Kunden und Stiftungen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
Die in den Jahren 2011 und 2017 beschlossenen Reformen des Einlagensicherungsfonds sind damit nahezu abgeschlossen. In einem letzten Schritt wird ab dem Jahr 2025 die Sicherungsgrenze auf 8,75 % abgesenkt. Die gesetzliche Einlagensicherung, die Guthaben bis zu 100.000 Euro schützt, bleibt von diesen Änderungen unberührt. Die Banken werden ihre Kunden in den nächsten Wochen über die anstehenden Anpassungen des Einlagensicherungsfonds informieren.