Krautscheid: EZB hat alle Möglichkeiten nachzusteuern
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rüttelt nicht an den Grundfesten der Währungsunion“, so Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, zur Bewertung der EZB-Staatsanleihekäufe durch das oberste deutsche Gericht.
„Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es sich dabei nicht um verbotene Staatsfinanzierung handelt. Die vom Gericht insbesondere geforderte Abwägung zwischen dem währungspolitischen Ziel und wirtschaftspolitischen Konsequenzen ist bedeutsam, aber erfüllbar. Aus unserer Sicht haben die europäischen Währungshüter alle Möglichkeiten nachzusteuern.“