Krautscheid: Lobbyregister ist überfällig, aber in Sachen Transparenz noch unzureichend
„Interessenvertretung gegenüber Parlament und Regierung ist in einer komplexen Gesellschaft ein legitimer, ja sogar notwendiger Bestandteil der politischen Willensbildung. Auf diese Weise kann das erforderliche Detailwissen vermittelt und eine breite Diskussion über die Auswirkungen und die Zweckmäßigkeit von Gesetzen ermöglicht werden. Allererste Voraussetzung für einen demokratiestärkenden Diskurs ist dabei die Anerkennung des Primats der Politik“, sagte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, mit Blick auf das Lobbyregistergesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird. „Was dem Gemeinwohl dient, entscheidet die Politik; Lobbyisten vertreten legitime Partikularinteressen und müssen sich dessen bewusst sein.“
„Um das Vertrauen in die demokratischen Prozesse zu erhalten, ist dabei Transparenz oberstes Gebot: Wer mit welchen Interessen und Vorschlägen bei der Politik vorstellig geworden ist, gehört nicht ins Hinterzimmer, sondern muss transparent sein. Die Einführung des Transparenzregisters ist insofern überfällig. Leider weist das Gesetz aber noch zu viele Lücken auf, so bei den zahlreichen Ausnahmen von der Registrierungspflicht oder beim legislativen Fußabdruck. Der Bankenverband wird selbstverständlich alle Registrierungspflichten erfüllen und darüber hinaus auf freiwilliger Basis zusätzliche Transparenz herstellen.“
Der Bankenverband unterwirft sich seit mehreren Jahren auf freiwilliger Basis eigenen Lobbystandards, die hier abzurufen sind.