Nachhaltige Wertpapierberatung: DK begrüßt die Einführung von Nachhaltigkeitsaspekten, sieht aber Wertungswidersprüche zur EU-Offenlegungsverordnung
Die Europäische Kommission hat die finalen Entwürfe zur Änderung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II vorgelegt. Darin werden die Regelungen für den Vertrieb von nachhaltigen Produkten konkretisiert.
Nach den Plänen der EU-Kommission müssen Banken und Sparkassen künftig Kundinnen und Kunden im Rahmen der Anlageberatung und Vermögensverwaltung ausdrücklich danach fragen, ob sie bei ihrer Geldanlage Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen wollen. Die Vorgaben sollen voraussichtlich Mitte 2022 verbindlich werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt nachdrücklich das Ziel der EU-Kommission, das Thema Nachhaltigkeit bei der Kundenberatung stärker in den Fokus zu nehmen. „Die europaweite Einführung von Nachhaltigkeitserwägungen in den Beratungsprozess ist ein konsequenter und wichtiger Schritt, um vermehrt privates Kapital für nachhaltige Anlagen zu mobilisieren. Der Anlageberatung kommt hier eine zentrale Rolle zu. Sie ist insbesondere für Privatanleger eine wichtige Orientierungshilfe auf dem Finanzmarkt. Wir beobachten schon seit geraumer Zeit, dass bei vielen Kundinnen und Kunden das Bewusstsein für nachhaltige Geldanlagen steigt“, so Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in diesem Jahr.
Misslich ist, dass die Kommission im Wertpapiergeschäft jetzt ein neues und unnötiges Hindernis für eine reibungslose Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit aufgebaut hat. Statt auf den bekannten Kriterien für nachhaltige Produkte nach der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) aufzusetzen, sollen nach dem Willen der Kommission zusätzliche Anforderungen geschaffen werden. So sollen sich Kunden nun zum Beispiel über Mindestanteile nachhaltiger Investitionen Gedanken machen, die in der Beratung abgefragt werden müssten. Dies führt vor allem aus Kundensicht zu mehr Komplexität. „Wir hätten uns einen konsistenteren Rechtsrahmen gewünscht. Der aktuelle Vorschlag der Kommission erhöht die Hürden für Anleger, ihr Geld nachhaltig zu investieren“, so DSGV-Präsident Helmut Schleweis für die DK.