Positionspapier der Deutschen Kreditwirtschaft zum Gesetzesvorschlag der Überarbeitung der Benchmark-Verordnung
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission einen Ersatzreferenzwert für Benchmarks festzulegen, deren Einstellung sonst zu einer Störung der EU-Finanzmärkte führen würde. Diese Option bietet den Marktteilnehmern die Möglichkeit sich bilateral auf einen verordnungskonformen Ersatzreferenzwert zu verständigen.
Der Gesetzesvorschlag bleibt allerdings hinter der geplanten vollständigen Überarbeitung der Benchmark-Verordnung zurück. Die noch existierenden Probleme im Zusammenhang mit der Verordnung - wie beispielsweise die fehlende Übersichtlichkeit des ESMA-Registers für Benchmarks - sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren überarbeitet oder alternativ im Rahmen einer weiteren Überprüfung noch innerhalb des nächsten Jahres adressiert werden.