Positionspapier der Deutschen Kreditwirtschaft zum Gesetzesvorschlag der Überarbeitung der Benchmark-Verordnung

Positionspapier der Deutschen Kreditwirtschaft zum Gesetzesvorschlag der Überarbeitung der Benchmark-Verordnung

4. September 2020

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission einen Ersatzreferenzwert für Benchmarks festzulegen, deren Einstellung sonst zu einer Störung der EU-Finanzmärkte führen würde. Diese Option bietet den Marktteilnehmern die Möglichkeit sich bilateral auf einen verordnungskonformen Ersatzreferenzwert zu verständigen.

Der Gesetzesvorschlag bleibt allerdings hinter der geplanten vollständigen Überarbeitung der Benchmark-Verordnung zurück. Die noch existierenden Probleme im Zusammenhang mit der Verordnung - wie beispielsweise die fehlende Übersichtlichkeit des ESMA-Registers für Benchmarks - sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren überarbeitet oder alternativ im Rahmen einer weiteren Überprüfung noch innerhalb des nächsten Jahres adressiert werden.

Diese Webseite nutzt Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.