Vergleichswebsite für Zahlungskonten im Rahmen des Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetzes
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat eine Stellungnahme zu geplanten Änderungen im Zahlungskontengesetz (ZKG) abgegeben. Hintergrund sind die Pläne des Gesetzgebers, den Betrieb einer Vergleichswebsite für Girokonten neben privaten Anbietern auch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu ermöglichen. Während der Schritt dem Grunde nach begrüßt wird, sieht die Deutsche Kreditwirtschaft die Finanzierung per BaFin-Umlage kritisch und unterbreitet auch Anpassungsvorschläge zur Art und Weise der Einlieferung von Daten durch Banken und Sparkassen an die BaFin.