Krautscheid zu den neuen Geldwäsche-Vorschriften der EU-Kommission

Krautscheid zu den neuen Geldwäsche-Vorschriften der EU-Kommission

20. Juli 2021

„Das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission hat das Potential, bahnbrechend für eine EU-einheitliche Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsbekämpfung zu werden und den europäischen Finanzbinnenmarkt weiter voranzubringen. Die Harmonisierung der geltenden Regeln insbesondere bei der Identifikation von Kunden in den EU-Mitgliedstaaten sowie die Schaffung einer EU-Antigeldwäschebehörde stellen hierfür wichtige Pfeiler dar“, sagt Hauptgeschäftsführer Andreas Krautscheid.

„Allerdings greifen die Vorschläge an mancher Stelle zu kurz. Die Errichtung einer neuen europäischen Geldwäschebehörde ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Effizienz und Schlagkraft; jedoch müssen deshalb hier von Anfang durch klare Regeln Doppelzuständigkeiten mit europäischen oder nationalen Aufsichtsbehörden vermieden werden. Auch der Austausch zwischen den in die Pflicht genommenen Unternehmen und den Behörden über geldwäscherelevante Sachverhalte ist ungenügend geklärt. Hierfür fehlt bislang eine klare und datenschutzfeste Rechtsgrundlage“, so Krautscheid weiter.

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